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   BVerwG, 06.01.1984 - 6 B 81.83   

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BVerwG, 06.01.1984 - 6 B 81.83 (https://dejure.org/1984,16128)
BVerwG, Entscheidung vom 06.01.1984 - 6 B 81.83 (https://dejure.org/1984,16128)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Januar 1984 - 6 B 81.83 (https://dejure.org/1984,16128)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer Abweichung des Berufungsgerichts von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung eines Berufssoldatenverhältnisses kraft positiver wehrrechtlicher Sonderregelung nach dem ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.04.1980 - 6 B 14.80
    Auszug aus BVerwG, 06.01.1984 - 6 B 81.83
    Entgegen der Auffassung der Beschwerde weicht das angefochtene Urteil nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Beschluß des Senats vom 3. April 1980 - BVerwG 6 B 14.80 - ab.

    Der "beschließende Senat hat es in dem Beschluß vom 3. April 1980 - BVerwG 6 B 14.80 - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als nicht schlechthin ausgeschlossen bezeichnet, daß ein Berufssoldatenverhältnis nach dem früheren Wehrrecht unabhängig von den Vorschriften des Wehrmachtfürsorge und Versorgungsgesetzes und den Durchführungsbestimmungen zu § 3 Abs. 1 dieses Gesetzes "kraft positiver wehrrechtlicher Sonderregelung ... begründet werden konnte".

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1984 - 6 B 81.83
    Der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift kommt für deren Auslegung nur insoweit Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach den angegebenen Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf dem angegebenen Weg allein nicht ausgeräumt werden können (BVerfGE 1, 299 [BVerfG 21.05.1952 - 2 BvH 2/52] [312]; 8, 274 [307])- Hiernach bestand für das Oberverwaltungsgericht keine rechtliche Notwendigkeit, sich durch eine Vernehmung der Offiziere über die beim Heerespersonalamt bestehenden Vorstellungen von den Voraussetzungen der Begründung eines Berufssoldatenverhältnisses "sachkundig" zu machen.
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1984 - 6 B 81.83
    Der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift kommt für deren Auslegung nur insoweit Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach den angegebenen Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf dem angegebenen Weg allein nicht ausgeräumt werden können (BVerfGE 1, 299 [BVerfG 21.05.1952 - 2 BvH 2/52] [312]; 8, 274 [307])- Hiernach bestand für das Oberverwaltungsgericht keine rechtliche Notwendigkeit, sich durch eine Vernehmung der Offiziere über die beim Heerespersonalamt bestehenden Vorstellungen von den Voraussetzungen der Begründung eines Berufssoldatenverhältnisses "sachkundig" zu machen.
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1984 - 6 B 81.83
    Es kann schon zweifelhaft sein, ob diese Rüge den formellen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO genügt, denn das Beschwerdevorbringen läßt eine substantiierte Darlegung darüber vermissen, inwiefern sich die unterbliebene Beweiserhebung dem Tatsachengericht hätte aufdrängen müssen und aus welchen Gründen die angefochtene Entscheidung auf der unterlassenen Aufklärung beruht oder doch beruhen kann (BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - BVerwG VI C 52.65] [217]).
  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln, die mit

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1984 - 6 B 81.83
    Für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung ist aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 20, 283 [2933] 53, 207 [212]) der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Normgebers maßgebend, so wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist.
  • BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1984 - 6 B 81.83
    Eine die Revision eröffnende Divergenz besteht nur dann, wenn das Instanzgericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht übereinstimmt (Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 -[Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130] mit weiteren Nachweisen) und wenn die Abweichung entscheidungserheblich ist, d.h. wenn die angefochtene Entscheidung auf ihr beruht (Beschluß vorn 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 333).
  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1984 - 6 B 81.83
    Eine die Revision eröffnende Divergenz besteht nur dann, wenn das Instanzgericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht übereinstimmt (Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 -[Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130] mit weiteren Nachweisen) und wenn die Abweichung entscheidungserheblich ist, d.h. wenn die angefochtene Entscheidung auf ihr beruht (Beschluß vorn 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 333).
  • VG Braunschweig, 14.06.1977 - I A 110/73
    Auszug aus BVerwG, 06.01.1984 - 6 B 81.83
    Einer derartigen Darlegung hätte es besonders deshalb bedurft, weil sich die vom Kläger benannten Personen bereits in dem Verfahren I A 110/73 des Verwaltungsgerichts Braunschweig zu den Voraussetzungen für die Begründung des Berufssoldatenverhältnisses nach dem früheren Wehrrecht geäußert hatten und das Ergebnis dieser Beweisaufnahme - wie der Kläger in dem Schriftsatz vom 26. September 1983 bestätigt hat - dem Oberverwaltungsgericht vorlag (vgl. Beiakte Heft 6 Bl. 27).
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